Neuerscheinung „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APUZ), Heft zur „Ehe“
„Wen wir lieben und mit wem wir zusammenleben (können), ist eine zutiefst gesellschaftliche Angelegenheit. Doch welche Beziehungsformen werden vom Staat geschützt und welche nicht? Wenn es nach dem deutschen Grundgesetz (GG) geht, stehen nach Artikel 6 Absatz 1 „Ehe und Familie (…) unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Als das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde, bezog sich dieser Schutz ausschließlich auf verschiedengeschlechtliche Ehepaare und ihre gemeinsamen Kinder, obwohl weder Artikel 6 GG noch die einschlägigen Paragrafen des BGB die Ehe ausdrücklich als heterosexuelle Lebensgemeinschaft definieren. Dadurch wurde eine historisch und gesellschaftlich hervorgebrachte, außerrechtlich normierte Lebensform als staatlich geschützte soziale Ordnung etabliert, obwohl die ihr zugrunde liegende soziale Wirklichkeit vielfältiger war und bis heute einem fortlaufenden Wandel unterliegt. Angesichts der wachsenden Vielfalt von Lebens- und Familienformen stellen sich grundlegende Gleichheitsfragen. Wie ist vor diesem Hintergrund die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland im Jahr 2017 zu bewerten? Hat sie dazu geführt, dass Gleichstellung nun auch für LSBTIQ+-Personen erreicht ist?“
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